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Abgrenzung von Betriebstättengewinnen
Ditz (IStR 2005, 37 ff.) analysiert die neue Haltung der OECD zur Abgrenzung von Betriebstättengewinnen. Während die OECD bisher die Möglichkeit eines Gewinnaufschlages verneint hat, wird im neuen Bericht zur Betriebstättengewinnermittlung von der Fiktion von Verträgen zwischen Betriebstätte und Stammhaus wie unter fremden Dritten ausgegangen. Entsprechend dieser Fiktion sind auch im Verhältnis zwischen Stammhaus und Betriebstätte der Fremdvergleichsgrundsatz zu beachten und dementsprechend Gewinne aus gemeinsamen Geschäften aufzuteilen. Damit wird die Unterscheidung zwischen Betriebstätten nach Art. 7 OECD-MA und verbundenen Unternehmen nach Art. 9 OECD-MA weitgehend aufgehoben. Ditz legt dar, dass die Ausführungen im neuen OEDC-Bericht zu Schwierigkeiten mit dem deutschen innerstaatlichen Recht führen. Anders als im österreichischen Recht, wo § 6 Z 6 EStG bei der Überführung von Wirtschaftsgütern von einem inländischen Stammhaus in eine ausländische Betriebsstätte grundsätzlich eine Gewinnrealisierung vorsieht, fehlt nämlich im deutschen Recht eine entsprechende Bestimmung.