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EuGH: Befreiung für Leistungen an internationale Luftfahrtgesellschaften auch bei Vorleistungen für Inlandsflüge
Im Urteil vom Rs. C-382/02 Cimber Air A/S hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die in Art. 15 Z 6, 7 und 9 der 6. MwSt-RL geregelten Befreiungen für Leistungen an internationale Luftverkehrsunternehmen anwendbar sind, wenn zwar das jeweilige Luftverkehrsunternehmen hauptsächlich im internationalen Flugverkehr tätig ist, jedoch das Luftfahrzeug, auf das sich die Vorleistungen konkret beziehen, für Inlandsflüge eingesetzt wird.
Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen der Cimber Air A/S, einer dänischen Luftfahrtgesellschaft, deren Haupttätigkeit der regionale Linienverkehr in Europa in Zusammenarbeit mit ihren beiden Partnern SAS und Lufthansa ist, und dem dänischen Finanzministerium (Skatteministeriet) wegen eines Antrags auf Erstattung von Mehrwertsteuer. Nach dänischem Recht sind Vorleistungen für Luftfahrzeuge wie Start- und Landeabgaben, Treibstoff, Catering und Gepäcktransport nur dann steuerbefreit, wenn diese Leistungen für einen Flug ins Ausland erbracht werden. Einkäufe für internationale Flüge einschließlich Transitflüge sind daher nach dänischem Recht umsatzsteuerbefreit, Einkäufe für Inlandsflüge sind hingegen umsatzsteuerpflichtig.
Im Ausgang...