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EuGH: Lieferung auch bei Verwendung einer gestohlenen Kreditkarte
Der EuGH befasst sich im Urteil vom , Rs. C-494/12, Dixons Retail plc, mit der Frage, ob eine Lieferung auch in jenen Fällen der Mehrwertsteuer unterliegt, wenn zur Zahlung eine gestohlene Kreditkarte verwendet wurde, das Kreditkartenunternehmen aber dennoch die Vergütung leistete. Das Vorabentscheidungsersuchen erging im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Dixons Retail plc (in weiterer Folge: Dixons) und den Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs (in weiterer Folge: Commissioners) wegen deren Ablehnung des von Dixons gestellten Antrags auf Erstattung der Mehrwertsteuer, die von dieser Gesellschaft für Umsätze im Zeitraum vom bis zum erklärt und entrichtet worden war. Dixons ist das vertretungsberechtigte Mitglied einer Mehrwertsteuergruppe, die Elektroartikel vertreibt. Dixons hatte einen Vertrag mit der American Express Europe Ltd (in weiterer Folge: AmEx) geschlossen, wonach Dixons im Fall der Benutzung einer von AmEx ausgestellten Karte durch einen ihrer Kunden als Zahlungsmittel verpflichtet war, diese Karte zu akzeptieren, und AmEx – sofern das vorgeschriebene Verfahren eingehalten wurde – Dixons den Preis für die Gegenstände, die dieser Kunde mit der gena...