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EuGH bestätigt Entscheidung des Rates gegen Anhebung von EU-Beamtengehältern 2011
Der Rat der EU durfte den auf die „Angleichungsmethode“ gestützten Vorschlag der Kommission ablehnen, die Bezüge der europäischen Beamten im Jahr 2011 um 1,7 % anzuheben. Die Europäische Kommission ist verpflichtet, dem Europäischen Parlament und dem Rat neue Vorschläge zu unterbreiten, die der vom Rat im Jahr 2011 festgestellten erheblichen und abrupten Verschlechterung der wirtschaftlichen und sozialen Lage Rechnung tragen ( verb. Rs. C-63/12, C-66/12 und C-196/12, Kommission/Rat u. a.).