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In Österreich ansässiger ausländischer Sportler mit Förderzuwendungen des Heimatstaates
Erhält ein in Österreich ansässig gewordener Sportler von seinem Heimatstaat Zuwendungen dafür, dass er an internationalen Sportwettkämpfen unter der Nationalität des Heimatstaates teilnimmt, wobei hierfür keine vertraglichen Abmachungen eingegangen worden sind, dann muss angenommen werden, dass diese Zuwendungen Betriebseinnahmen aus der - aus steuerlicher Sicht als Gewerbetrieb einzustufenden - sportlichen Betätigung bilden. Das mit dem Heimatstaat bestehende und in den wesentlichen Belangen OECD-konforme Doppelbesteuerungsabkommen nimmt diese Zuwendungen gemäß Artikel 7 von der Steuerpflicht im Heimatstaat aus.
Der Heimatstaat wird sich diesfalls nicht auf Artikel 19 des Abkommens berufen können, da hierfür ein Dienstverhältnis zum Heimatstaat erforderlich wäre; die steuerliche Anerkennung der Arbeitnehmereigenschaft des Sportlers würde voraussetzen, dass der Sportler seine Arbeitskraft dem Heimatstaat schuldet und dass daher diesem die für einen Arbeitgeber typische Weisungsbefugnis gegeben ist. Dass im vorstehend beschriebenen Fall solche Gegebenheiten ohne vertragliche Abmachungen vorliegen könnten, wird nicht vermutet.
Nimmt der - selbständig tätige - Sportler an Auslandswettk...