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SWI 10, Oktober 2004, Seite 525

EuGH: Mineralöl für die Müllverbrennung verbrauchsteuerpflichtig

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Dem Urteil vom Rs. C-240/01 Kommission/Deutschland liegt ein Vertragsverletzungsverfahren zugrunde, in dem die Kommission die Feststellung begehrte, dass Deutschland gegen die Verbrauchsteuer-Richtlinien verstoßen hat, indem es nicht alle Mineralöle, die zum Verbrauch als Heizstoff bestimmt sind, der Verbrauchsteuer unterworfen hat. Die Kommission machte geltend, dass Deutschland durch die Anwendung von § 4 Abs. 1 Nr. 2 lit. b dMinöStG gegen Art. 2 Abs. 2 der RL 92/81 (Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle) verstoßen habe, da nicht alle zum Verbrauch als Heizstoff bestimmten Mineralöle der Verbrauchsteuer unterworfen seien.

Nach Auffassung des EuGH bedarf es zur Klärung der Frage zunächst der Feststellung, ob der Begriff „Verbrauch als Heizstoff" in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 der Mineralöl-Struktur-RL autonom auszulegen ist oder ob seine Definition in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. Dazu sind das Ziel und der Umfang der von den Mineralölsteuerrichtlinien verwirklichten Harmonisierung zu berücksichtigen.

In der ersten und der vierten Begründungserwägung der Verbrauchsteuer-System-RL heißt es, dass die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarktes den freien Verkehr...

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