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SWI 1, Jänner 2014, Seite 17

EU-Kommission schlägt Vorschriften gegen Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen vor

Die Europäische Kommission hat am neue Vorschriften zum Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung vorgeschlagen. Ziel des Vorschlags ist es, den Unternehmen ein angemessenes Schutzniveau zu garantieren und wirksame Rechtsbehelfe an die Hand zu geben für den Fall, dass ihre Geschäftsgeheimnisse gestohlen oder missbräuchlich verwendet werden. Der vorgelegte Richtlinienentwurf sieht zum einen eine gemeinsame Definition des Begriffs „Geschäftsgeheimnis“ vor, zum anderen Mittel und Wege, wie Opfer einer rechtswidrigen Aneignung von Geschäftsgeheimnissen eine Wiedergutmachung erlangen können. Die Richtlinie soll es den nationalen Gerichten erleichtern, Fälle einer rechtswidrigen Aneignung vertraulicher Geschäftsinformationen zu behandeln und Produkte, durch die Geschäftsgeheimnisse verletzt werden, vom Markt zu nehmen. Gleichzeitig soll es für die Opfer rechtswidriger Handlungen leichter werden, Schadenersatz zu erhalten. Der Kommissionsvorschlag wird dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament zur Verabschiedung im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens ...

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