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EuGH: Vermittlung von Lieferungen an Privatpersonen am Ort des vermittelten Umsatzes steuerbar
Im Urteil vom , Rs. C-68/03, Lipjes hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, wo der Ort von an Privatpersonen erbrachten Vermittlungsleistungen für Mehrwertsteuerzwecke liegt. Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen Herrn Lipjes und der niederländischen Finanzverwaltung hinsichtlich des Ortes der Leistung von seitens Herrn Lipjes erbrachten Vermittlungsleistungen. Herr Lipjes wohnt in den Niederlanden und befasst sich gewerbsmäßig mit dem An- und Verkauf von gebrauchten Vergnügungsbooten und der Vermittlung beim An- und Verkauf von Yachten. 1996 und 1997 wurde er zweimal beim Kauf von in Frankreich liegenden Yachten tätig, offenkundig in beiden Fällen für Rechnung eines privaten in den Niederlanden wohnhaften Käufers, während der Verkäufer eine in Frankreich wohnende Privatperson war. Herr Lipjes meldete weder in den Niederlanden noch in Frankreich die mit diesen Vermittlungsumsätzen verbundene Mehrwertsteuer an.
Nach einer Rechnungsprüfung erhoben die niederländischen Steuerbehörden nachträglich Mehrwertsteuer auf diese Dienstleistungen. Der in weiterer Folge mit der Angelegenheit befasste niederländische Gerechtshof Den Haag vertrat die Auffassung, dass die V...