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EuGH: Höherbesteuerung ausländischer Dividenden steht im Widerspruch zur Kapitalverkehrsfreiheit
Im Urteil vom , Rs. C-315/02, Lenz hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die österreichischen Regelungen betreffend die Besteuerung von ausländischen Dividenden nach der Rechtslage vor der durch das Budgetbegleitgesetz 2003 (BGBl. I Nr. 71/2003) mit geschaffenen Rechtslage im Widerspruch zur Kapitalverkehrsfreiheit i. S. d. Art. 73b EGV (jetzt: Art. 56 EG) steht.
Diese Fragen stellten sich in einem Rechtsstreit zwischen Frau Anneliese Lenz, einer in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen deutschen Staatsangehörigen, und der österreichischen Finanzverwaltung bezüglich der Besteuerung von seitens Frau Lenz im Jahr 1996 bezogenen Dividenden in Deutschland ansässiger Aktiengesellschaften. Die österreichische Finanzverwaltung wandte auf diese Einkünfte den allgemeinen Tarif an, zumal der Hälftesteuersatz nach § 37 EStG und die Endbesteuerung nach § 93 i. V. m. § 97 EStG (im Folgenden: die fraglichen Steuervorteile) nur auf österreichische Kapitalerträge Anwendung fänden. Da Frau Lenz der Auffassung war, dass die Anwendung des allgemeinen Tarifs auf ihre deutschen Kapitalerträge gegen die in Art. 73b Abs. 1 EGV vorgesehene Kapitalverkehrsfreiheit verstoße, erhob sie bei der FLD für Tir...