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Liquidationsbesteuerung bei zwischengeschalteten EU-Holdinggesellschaften
Wird eine österreichische GmbH, die von einer kanadischen Kapitalgesellschaft über eine zwischengeschaltete spanische und niederländische Holdinggesellschaft (keine Räumlichkeiten, kein Personal) gehalten wird, nach einer Dividendenausschüttung im Jahr 2004 liquidiert, dann ist vorweg zu klären, wem die Dividendenausschüttung und die sodann folgende Auszahlung des Liquidationsüberschusses steuerlich zuzurechnen ist. Es ist dies eine Frage der Sachverhaltsfeststellung, die nicht im Rahmen des ministeriellen Auskunftsverfahrens entschieden werden kann.
Die Konzernstruktur könnte sich aber möglicherweise als eine Form des „Richtlinien-Shoppings" darstellen; dann nämlich, wenn sie ermöglichen soll, dass auf der Grundlage der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie Gewinnausschüttungen der österreichischen GmbH steuerfrei nach Holland und von dort steuerfrei nach Spanien abfließen, um sodann unter Nutzung eines spanischen ETVE-Status der spanischen Holdinggesellschaft (entidades de tenencia de valores extranjieros) steuerfrei nach Kanada weitergeleitet zu werden. Wenn unter solchen Gegebenheiten - wie im Fall einer zwischengeschalteten niederländischen Holdinggesellschaft einer britischen Gesellsch...