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Anteilseinbringung durch die US-Muttergesellschaft in eine niederländische Gesellschaft
Bringt eine US-Kapitalgesellschaft ihre seit 1993 gehaltenen Anteile an einer 100%igen österreichischen GmbH in eine niederländische Kapitalgesellschaft ein, so unterliegt diese Transaktion nach inländischem Recht (§ 16 Abs. 2 Z 2 UmgrStG) insoweit der österreichischen Besteuerung, als in den Geschäftsanteilen an der österreichischen GmbH stille Reserven enthalten sind.
Artikel 13 Abs. 6 DBA-USA steht allerdings der Geltendmachung dieser Steuerpflicht entgegen, weil die steuerliche Erfassung jeglicher Veräußerungsgewinne in Anteilen an Kapitalgesellschaften der ausschließlichen Besteuerung im Ansässigkeitsstaat (USA) vorbehalten ist. (EAS 2466 v. )