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SWI 8, August 2004, Seite 397

Schweizerischer Leiter eines österreichischen Festivals

(BMF) - Bezieht ein in der Schweiz ansässiger Künstler von einer österreichischen Kulturorganisation dreierlei Vergütungen:

1. eine Vergütung für die auf Werkvertragsbasis übernommene Geschäftsführung der Kulturorganisation;

2. eine Abgeltung der künstlerischen Leitung des inländischen Festivals;

3. eine Vergütung für die Übernahme der künstlerischen Regie des Festivals;

dann besteht in Bezug auf die unter Pkt. 2 und 3 genannten Vergütungen Steuerabzugspflicht gemäß § 99 EStG (Mitwirkung an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung), wohingegen die Übernahme der Geschäftsführung nicht als steuerabzugspflichtige Mitwirkung zu werten ist ().

Da keine der Vergütungen unter Artikel 17 DBA-Schweiz fällt, würde aber das Abkommen Österreich nur dann ein Besteuerungsrecht belassen, wenn sich in Österreich eine feste Einrichtung (Freiberuflerbetriebstätte) befindet.

Ob der Arbeitsplatz, der dem schweizerischen Künstler in den Räumlichkeiten der Kulturorganisation dauerhaft zur Verfügung gestellt wird (von diesem aber nur anlässlich seiner zweiwöchigen Inlandsaufenthalte genutzt wird), eine solche Betriebstätte darstellt, ist eine Sachverhaltsfrage, die nicht in dem auf die ...

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