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In Deutschland wegen Unterkapitalisierung nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
(BMF) - Wird eine deutsche Tochtergesellschaft von ihrer österreichischen Muttergesellschaft durch Gesellschafterdarlehen finanziert und werden die hiefür von der deutschen Tochtergesellschaft als Zinsen an die österreichische Muttergesellschaft überwiesenen Beträge auf deutscher Seite wegen Unterkapitalisierungsvorschriften von einem Abzugsverbot erfasst, dann konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung der Zinsen zur österreichischen Körperschaftsteuer) im Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 bis Ende 2002 auf der Grundlage der in EAS 2015 angestellten Interpretationsüberlegungen durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden. Das zur Steuerfreistellung in Österreich führende Auslegungsergebnis beruhte darauf, dass das Recht des Quellenstaates einer Zahlung darüber entscheidet, ob es sich hierbei um eine - im Empfängerstaat steuerfrei zu stellende - Dividende handelt.
Dieses Auslegungsergebnis wird aber vom DBA-Deutschland-2000 nicht mehr getragen, da die Steuerfreistellungsverpflichtung nach neuem Recht unter den Vorbehalt der primären Steuerfreistellung ...