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Deutsche Immobilien-Investment-KG
Besitzt eine Steuerpflichtige, die 2002 ihren Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich verlegt hat, eine Kommanditbeteiligung an einer deutschen KG, die nach dem System der Risikostreuung Vermietungseinkünfte aus Deutschland und den USA sowie Wertpapiererträge aus der Schweiz bezieht, dann sind diese Einkünfte für Zeiträume vor dem Wirksamkeitsbeginn des österreichischen Immobilien-Investmentfondsgesetzes () nach den allgemeinen steuerlichen Grundsätzen der Besteuerung in Österreich zuzuführen.
Der Frage, ob die Vermietungseinkünfte aus einer gewerblichen Betätigung der KG herrühren (in diese Richtung weisen die Erläuterungen zum österreichischen Immobilien-Investmentfondsgesetz) und ob folglich diese Einkünfte einer deutschen KG-Betriebstätte zuzurechnen und aus diesem Grund in Österreich steuerfrei zu stellen sind, ist nicht weiter nachzugehen, wenn nach deutschem Recht Vermögensverwaltung vorliegt und sonach keine deutsche Betriebstätte gegeben ist, sodass Deutschland aus der Sicht seines innerstaatlichen Steuerrechts durch das DBA mit Österreich daran gehindert wird, Besteuerungsrechte an den US-Immobilieneinkünften und an den schweizerischen Wertpapiererträgen geltend zu machen...