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Zweifelsfragen zur Sachbezugswerteverordnung – Laden von Elektroautos
Die letzte Änderung der SachbezugswerteVO, BGBl I 2022/504, (siehe Artner, Erweiterung der Begünstigungen von E-Mobilität durch eine Änderung der SachbezugswerteVO, PV-Info 1/2023, Seite 6 ff), lässt in der Praxis noch immer viele Fragen offen. Nach einer ersten Anfragebeantwortung vom (siehe Seebacher, Überlassung von Dienstfahrrädern – Klärung weiterer lohnsteuerlicher Fragen durch das BMF, PV-Info 3/2023, Seite 6 ff) hat das BMF in einer weiteren Anfragebeantwortung am zu Zweifelsfragen zur SachbezugswerteVO Stellung genommen; dieses Mal zum Laden von Elektroautos.
Bezugsumwandlung
Frage 1: Wirkt sich eine Bezugsumwandlung nur dann auf die Bemessungsgrundlage aus, wenn sich die Verminderung des überkollektivvertraglichen Entgelts auch auf sonstige Ansprüche (zB Sonderzahlungen, Urlaubsentgelt, Krankenentgelt, Mehrarbeits- bzw Überstundenentlohnung, Ist-Lohnerhöhung) auswirkt?
Durch die SachbezugswerteVO wird für (Elektro-)Fahrräder und CO2-emissionsfreie Kraftfahrzeuge festgehalten, dass ein Sachbezugswert von null auch dann angesetzt werden kann, wenn Bruttobezügebefristet oder unbefristet im Rahmen einer Gehaltsumwandlung umgewandelt werden. Entscheidend ist, dass ein bisher v...