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EuGH: Unberechtigter Mehrwertsteuerausweis und 6. MwSt-RL
In seinem Urteil vom Rs. C-78/02 bis C-80/02 Maria Karageorgou u. a. hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob ein unberechtigter Steuerausweis in der Rechnung zu einer Mehrwertsteuerschuld i. S. d. Art. 21 Z 1 lit. c der 6. MwSt-RL führt.
Diesem Urteil lagen folgende Ausgangssachverhalte zu Grunde: Griechische Übersetzer in Griechenland hatten für Übersetzungsleistungen, die sie an das griechische Außenministerium erbrachten, Mehrwertsteuer gesondert in Rechnung gestellt. Diese Übersetzer führten diese Mehrwertsteuer zunächst ab und reichten entsprechende Umsatzsteuererklärungen ein. Später brachten sie Anträge auf Rückerstattung der entrichteten Mehrwertsteuer ein, da sie der Meinung waren, dass sie die Übersetzungsleistungen im Rahmen eines Unterordnungsverhältnisses zum Außenministerium erbrachten, weil sie ihre Vergütung nicht selbst festsetzen und das Außenministerium gegenüber Dritten für ihren Handlungen und Unterlassungen als Übersetzer die Verantwortung übernimmt. Die Rückerstattungsanträge wurden von den griechischen Finanzbehörden abgewiesen. Der daraus resultierende Rechtsstreit gelangte zum Dioikitiko Efeteio Athen, der das Verfahren aussetzte ...