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Produktion einer 13-teiligen deutschen Fernsehserie mit Inlandsdreharbeiten
(BMF) - Mietet eine deutsche Filmproduktionsgesellschaft in Österreich ein Produktionsbüro an, um von hier aus die inländischen Drehaufnahmen einer 13-teiligen Fernsehserie abzuwickeln, dann liegt auch dann eine inländische Betriebstätte für die deutsche Filmproduktionsgesellschaft vor, wenn die einzelnen Drehabschnitte weniger als sechs Monate pro Jahr andauern. Nach dem OECD-Update 2003 sind bei wiederkehrenden Nutzungen örtlicher Einrichtungen auch kürzere als sechsmonatige Nutzungsdauern betriebstättenbegründend (OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA Z 6).
Daraus folgt, dass nicht nur die Filmschauspieler, sondern auch alle anderen mitwirkenden Dienstnehmer wie Kameraleute und Fahrer der inländischen Lohnsteuerabzugspflicht unterliegen.
Ist es nun so, dass alle Mitwirkenden (Filmschauspieler, Kameraleute und Fahrer) Dienstnehmer einer deutschen Arbeitskräfteverleihfirma sind, die diese an die deutsche Filmproduktionsgesellschaft verliehen hat, dann würden nur die Filmschauspieler (alle im Fernsehfilm sichtbaren Darsteller) gemäß Artikel 17 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung unterliegen; nicht aber die nicht unter Artikel 17 fallenden Mitwirkenden; denn wenn der Arbeitgeb...