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Steuerbegünstigungen des Veräußerungsgewinnes nach § 24 EStG im Rechtsvergleich
TAX BENEFITS OF CAPITAL GAINS ACCORDING TO SECTION 24 OF THE AUSTRIAN INCOME TAX LAW: A COMPARISON OF THE LEGAL SITUATION
Austrian tax law provides for numerous tax benefits for capital gains made by natural persons. Among the benefits are lower tax rates as well as crediting inheritance taxes to income tax. Sibylle Novak studies the Austrian regulations and compares them to German regulations. She points out the areas in which Austrian tax law is more favorable and those areas in which German tax law is more favorable.
Veräußerungsgewinne i. S. d. § 24 EStG sind Gewinne, die bei der Veräußerung oder Aufgabe eines ganzen Betriebes, eines Teilbetriebes oder eines Mitunternehmeranteils erzielt werden.
Zu den steuerlichen Begünstigungen des Veräußerungsgewinnes zählen:
l Freibetrag nach § 24 Abs. 4 EStG,
l Anrechnung von Erbschafts- und Schenkungssteuer nach § 24 Abs. 5 EStG,
l Gebäudebegünstigung nach § 24 Abs. 6 EStG,
l Verteilungsbegünstigung nach § 37 Abs. 2 Z 1 EStG,
l Steuersatzbegünstigung nach § 37 Abs. 5 EStG.
Diese Steuerbegünstigungen sollen anhand eines Rechtsvergleiches mit Deutschland kritisch gewürdigt werden, soweit im Rahmen dieses Beitrages möglich.
I. Der Freibetrag nach § 24 Abs. 4 EStG
1. Rechtslage in Österreich
Nach § 24 Abs. 4 EStG ist der Veräußerungsgewinn nur insoweit steuerpflichtig, als er bei der Veräußerung oder Aufgabe des ganzen Betriebes den Betrag von 7.300 Euro übersteigt. Bei der Veräußerung oder Aufg...