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Beschränkte Steuerpflicht bei inländischem Wohnsitz
SECONDARY RESIDENCE WITHOUT UNLIMITED TAX LIABILITY
On an ordinance of the Ministry of Finance was promulgated according to which taxpayers with a foreign centre of vital interests may use Austrian secondary residences up to 70 days per year without being subject to world-wide taxation under the regime of „unlimited tax liability". The following article presents an in-depth analysis of that ordinance and reveals some background considerations.
I. Das Problemfeld
1. Der Wohnsitzbegriff der BAO
Das Vorliegen eines inländischen Wohnsitzes hat gemäß § 1 EStG 1988 unbeschränkte Steuerpflicht des Welteinkommens zur Folge. Das Einkommensteuergesetz selbst enthält keine eigenständige Definition des Wohnsitzbegriffes, sondern verlässt sich auf die Begriffsumschreibung des § 26 der Bundesabgabenordnung. Diese lautet:
Einen Wohnsitz im Sinn der Abgabenvorschriften hat jemand dort, wo er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.
Entscheidend ist sonach, dass jemand
l die Verfügungsgewalt über eine inländische Wohnung innehat und
l die Wohnung erkennbar als solche beibehalten will und
l die Wohnung auch tatsächlich als solche benutzt.
Alle drei Tatbestandselement müssen kumuliert vorliegen. Wer die Wohnung eines anderen als Gast...