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SWI 1, Jänner 2004, Seite 44

Vertreterbetriebstätte und organschaftliches Handeln

Gerald Toifl

In der internationalen Praxis ist umstritten, ob aufgrund der Handlungen gesetzlicher Vertreter ausländischer Kapitalgesellschaften im Inland eine Vertreterbetriebstätte i. S. d. Art. 5 Abs. 5 OECD-MA begründet werden kann. Auch in Deutschland findet sich auf diese Frage noch keine einheitliche Antwort; insbesondere sind gegensätzliche Urteile verschiedener Finanzgerichte bekannt. Boergen (IStR 2003, 798 ff.) kommt in einer umfassenden Untersuchung zu dem Ergebnis, dass organschaftliches Handeln für juristische Personen als Handeln des Unternehmers selbst anzusehen ist und damit nicht geeignet ist, eine „Vertreterbetriebstätte" i. S. d. innerstaatlichen deutschen Steuerrechts (§ 13 AO) sowie i. S. d. Art. 5 Abs. 5 OECD-MA zu begründen. Vertreter im Sinne der genannten Vorschriften könne nämlich nur ein Dritter sein, der nicht gesetzlicher Vertreter ist. Aufgrund der insoweit vergleichbaren Rechtslage in Österreich (§ 29 BAO) können die von Boergen ins Treffen geführten Argumente auch auf die österreichische Rechtslage übertragen werden.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
*) Mag. Dr. Gerald Toifl ist Partner einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei in Wien und Lehrbe...
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