zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 4, April 2023, Seite 1

Aktuelles aus der Personalverrechnung

PV-Info Redaktion

Neuerlicher BMF-Erlass zu Zinserhöhung

Im heurigen Jahr gab es bereits zwei Leitzinssatzerhöhungen der EZB, und zwar mit um 0,5 Prozentpunkte und mit um weitere 0,5 Prozentpunkte auf nunmehr 2,88 %.

Das BMF hat daher mit Wirkung von (, 2023-0.192.676, BMF-AV 2023/32) die Höhe der Zinssätze für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- und Beschwerdezinsen neu festgesetzt. Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- undBeschwerdezinsen liegt 2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und beträgt somit 4,88 %.

Änderung der Lohnkontenverordnung

Mit BGBl II 2023/55, ausgegeben am , wurde die Lohnkontenverordnung um die vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer geleisteten Kostenersätze iZm dem Laden von E‑Fahrzeugen wie folgt ergänzt:

„§ 1 Abs 1 Z 19 vom Arbeitgeber geleistete Ersätze für Kosten

a) des Aufladens an einer öffentlichen Ladestation gemäß § 4c Abs. 1 Z 2 lit. a der Sachbezugswerteverordnung, BGBl. II Nr. 416/2001,

b) des Aufladens samt der Lademenge in Kilowattstunden gemäß § 4c Abs. 1 Z 2 lit. b der Sachbezugswerteverordnung,

c) des Aufladens gemäß § 8 Abs. 9 Z 2 der Sachbezugswerteverordnung (pauschale Monatsbeträge) samt dem Nachweis, dass die vom Arbeitnehmer verwendete Ladeeinrichtung nicht in der Lage ist die Lademenge diesem Kraftfahrzeug zuzuordnen und

d) der Anschaffung einer Ladeeinrichtung ...

Daten werden geladen...