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EuGH: Verwaltung von beitragsorientierten Rentenkassen gilt als umsatzsteuerbefreite Verwaltung von Sondervermögen
In seinem Urteil vom , Rs. C-464/12, ATP PensionService A/S, hatte sich der EuGH mit der Steuerbefreiung für die Verwaltung von Sondervermögen zu befreien. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der ATP PensionService A/S (im Folgenden: ATP) und dem Skatteministerium (Finanzministerium) wegen der Nichtbefreiung bestimmter Leistungen von ATP für Berufsrentenkassen von der Mehrwertsteuer. Dem Rechtsstreit lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:
Der größte Kunde von ATP ist PensionDanmark, eine Rentenkasse der betrieblichen Altersvorsorge. PensionDanmark verwaltet die in Tarif- und Betriebsvereinbarungen vorgesehene betriebliche Altersvorsorge für zwölf Gewerkschaften und 37 Arbeitgebervereinigungen mit insgesamt 602.000 Mitgliedern, die in 22.000 privaten und öffentlichen Unternehmen beschäftigt sind. Die Dienstleistungen von ATP fügen sich in folgenden Gesamtvorgang ein: ATP errichtet ein Konto für jeden Rentenversicherungsnehmer einer Rentenkasse, die Kunde des von ATP verwalteten Altersversorgungsystems ist, auf der Grundlage der seitens des Arbeitgebers erhaltenen Informationen. Der Arbeitgeber meldet an ATP den geschuldeten Re...