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Holdingstandort Österreich
Halla-Villa Jimenez (RIW 2003, 589 ff.) stellt in einer umfassenden Analyse die Holdingstandorte Spanien, Deutschland, Österreich und Luxemburg gegenüber. Daraus wird insbesondere ersichtlich, dass das österreichische Holdingregime bis zur Abänderung des § 10 Abs. 3 KStG (jetzt: § 10 Abs. 4) im Vergleich zu anderen Holdingstandorten besonders vorteilhaft war. Dies ergab sich daraus, dass nur in Österreich die Antimissbrauchsregelungen dann nicht heranzuziehen waren, wenn an der österreichischen Holdinggesellschaft zu mehr als 50 % Ausländer beteiligt waren. Zusammengefasst kommt Halla-Villa Jimenez zu dem Ergebnis, dass Österreich im Vergleich zu Spanien, Deutschland und Luxemburg zwar eine Reihe von Vorteilen, aber auch einige Nachteile aufweist. Die Entscheidung für den optimalen Holdingstandort ist daher immer vom individuellen Fall abhängig.