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SWI 11, November 2003, Seite 484

Kurzfristige Entsendung eines Österreichers nach Großbritannien durch den deutschen Arbeitgeber

Tritt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger in ein Dienstverhältnis zu einem deutschen Unternehmen und wird er von diesem für einen 183 Tage nicht übersteigenden Zeitraum zur Dienstleistung nach Großbritannien entsandt (der deutsche Arbeitgeber unterhält keine Betriebstätte in Großbritannien), dann unterliegen die hierfür aus Deutschland gezahlten Bezüge gemäß Art. 15 Abs. 1 des österreichisch-britischen und des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Das britisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen ist im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich, weil der Steuerpflichtige (der österreichische Arbeitnehmer) weder in Großbritannien noch in Deutschland „ansässig" ist und daher nicht die persönlichen Anwendungsvoraussetzungen dieses Abkommens erfüllt.

Sollte sich der Aufenthalt in Großbritannien verzögern und die 183-Tage-Frist überschreiten, würde Großbritannien wohl ein Besteuerungsrecht an den von Deutschland nach Österreich fließenden Bezügen erhalten. Sollte dieses Besteuerungsrecht in Großbritannien tatsächlich ausgeübt werden, dann bestünde ein Anrecht auf Anrechnung der britischen Steuer auf die österreichische...

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