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Die Ermittlung kanadischer Mieteinkünfte nach Wohnsitzwechsel
DETERMINATION OF CANADIAN RENTAL INCOME AFTER A CHANGE OF RESIDENCY
For the purpose of unlimited tax liability, revenues generated abroad are to be treated according to Austrian law. This is also valid if, according to a double tax treaty, the crediting method is to be applied. In case of a taxpayer who changed his/her residency from Germany to Austria and has generated Canadian revenues, hardships arise. Romuald Kopf reports on the ruling of the independent financial court (UFS).
I. Sachverhalt und Verfahrensgang
Der Berufungswerber war zunächst in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Dort wurde bei der Ermittlung seiner Einkünfte aus der Vermietung einer kanadischen Immobilie die AfA wie folgt berücksichtigt: Die (normale) Gebäude-AfA betrug seit der Anschaffung im Jahre 1971 jährlich 3 % der Anschaffungskosten. Die Kosten einer 1989 durchgeführten Dacherneuerung wurden ebenfalls jährlich mit 3 % abgeschrieben. Seit dem ist der Berufungswerber infolge eines Wohnsitzwechsels in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Die deutschen „Restbuchwerte" zu diesem Zeitpunkt betrugen 16 % der Anschaffungskosten des Gebäudes und 67 % der Instandsetzungskosten des Daches. Unbestritten ist, dass die kanadischen Vermietungseinkünfte sowo...