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SWI 9, September 2003, Seite 438

Dokumentation von Verrechnungspreisen

Gerald Toifl

Wie bereits in den Literaturrundschauen in SWI 1/2003 und 5/2003 berichtet, hat der deutsche Gesetzgeber Dokumentationspflichten für Verrechnungspreissachverhalte eingeführt. Neben der gesetzlichen Bestimmung des § 90 Abs. 3 AO ist in der Zwischenzeit auch eine Verordnung erlassen worden, die eine nähere Klärung von nach dem Gesetzeswortlaut offenen Zweifelsfragen bringen soll. Eine Durchsicht der deutschen Literatur, die in den letzten Wochen zu diesem Thema veröffentlicht wurde, zeigt jedoch, dass dies dem Verordnungsgeber nur unvollständig geglückt sein dürfte: Wassermeyer (DB 2003, 1535 ff.), Andresen (RIW 2003, 489 ff.), Schnorrberger (DB 2003, 1241 ff.) und Kaminski/ Strunck (RIW 2003, 531 ff.) stellen die sich bereits jetzt ergebenen offenen Fragen dieser Verordnung dar. Tendenziell kritisieren alle genannten Autoren, dass aufgrund der umfangreichen Dokumentationspflichten die Attraktivität des Standorts Deutschland noch weiter in Mitleidenschaft gezogen wird. Aus der Sicht österreichischer Unternehmen, die in einem Naheverhältnis zu deutschen Unternehmen stehen, wird zu bedenken sein, dass entsprechende Dokumentationen in Deutschland auch von der österreichischen Finanzverwaltung in Zukunft verlangt werden könnten. Inwieweit...

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