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Dividendenzurechnung im Fall des Vorbehaltsfruchtgenusses
(BMF) - Veräußert eine in Österreich ansässige Steuerpflichtige einen Teil ihrer auf einem österreichischen Aktiendepot liegenden Aktien an ihren in den USA lebenden Sohn unter Vorbehalt des lebenslangen Fruchtgenusses, dann ist für die Beurteilung der Frage, wem die Aktiendividenden in der Folge steuerlich zuzurechnen sind, auf die maßgebenden österreichischen Zurechnungsgrundsätze zurückzugreifen. Denn diese Zurechnungsfrage ist vorweg zu klären, um sodann feststellen zu können, ob sich aus dem DBA-USA die Notwendigkeit für eine Herabsetzung der Kapitalertragsteuer auf 15 % ergeben könnte.
Einkünfte sind demjenigen zuzurechnen, der die Dispositionsgewalt über die jeweilige Einkunftsquelle besitzt. Die Fruchtgenussberechtigte müsste daher auf die Einkünfteerzielung Einfluss nehmen können und diese Nutzungsmöglichkeiten nach eigenen Intentionen gestalten, wenn die Kapitalerträge ihr weiterhin zugerechnet werden sollen.
Mit solchen und ähnlichen Fragen der Einkünftezurechnung hat sich im Mai 2003 auch der 15. Österreichische Juristentag befasst, wobei im Fall von Aktien- und GmbH-Beteiligungen eine Trennung von Vermögenssubstanz und den daraus erfließenden Erträgnissen bei Mehrheitsge...