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SWI 8, August 2003, Seite 389

Die Erfassung der Einkünfte aus einer ausländischen Betriebsstätte einer Mitunternehmerschaft zum Zweck des Progressionsvorbehalts erfolgt nach deutschem Recht in Form eines eigenen Feststellungsbescheides. BFH zu Innengesellschaft als Mitunternehmerschaft, Betriebsstätte, Betriebsstättengewinn, Gewinn einer ausländischen Mitunternehmerschaft, Feststellungsbescheid

BFH zu - Innengesellschaft als Mitunternehmerschaft

- Betriebsstätte

- Betriebsstättengewinn

- Gewinn einer ausländischen Mitunternehmerschaft

- Feststellungsbescheid

A betrieb im Streitjahr zusammen mit ihrer Mutter in der BRD in der Rechtsform einer OHG eine Galerie mit Kunsthandel. Die OHG wurde 1985 durch den Tod der Mutter beendet. Danach führte A als Erbin die Galerie als Einzelunternehmen fort. B ist schweizerischer Staatsbürger und betreibt in der Schweiz ebenfalls eine Galerie mit Kunsthandel. Er hat in der BRD keinen Wohnsitz. Im Rahmen einer Betriebsprüfung bei der OHG wurde Folgendes festgestellt: Von 1982 bis 1985 kauften die OHG und B verschiedentlich gemeinsam Kunstwerke ein und verkauften diese auch gemeinsam. Sie traten dabei im Außenverhältnis unter eigenem Namen auf. Die Einkaufsrechnungen der OHG enthielten Angaben über den jeweiligen Anteil der OHG und des B an den Anschaffungskosten des einzelnen Kunstobjekts. Die Gewinne aus den Verkäufen wurden geteilt. Schriftliche Vereinbarungen über den gemeinsamen An- und Verkauf der Bilder existierten nicht.

Im Streitjahr verkauften A und B fünf Bilder. Die Bilder hatten A und B gemeinsam eingekauft, während die Verkäufe all...

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