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EuGH: Ausführung von Werbeleistungen durch Subunternehmer
Am hat der EuGH in der Rs. C-438/01 Design Concept SA über Fragen des luxemburgischen Cour de cassation bezüglich des Leistungsortes von Werbeleistungen entschieden. Diese Frage stellte sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Flanders Expo SA, einer Gesellschaft belgischen Rechts mit Sitz in Gent (Belgien), und der Design Concept SA, einer Gesellschaft luxemburgischen Rechts mit Sitz in Hesperange (Luxemburg), über die Weigerung der Letzteren, die Mehrwertsteuer für Dienstleistungen zu entrichten, die ihr erbracht worden waren.
Im Rahmen einer in Gent für Angehörige des Hotel-, Restaurant- und Cafégewerbes veranstalteten Handelsmesse beauftragte die Design Concept SA im Auftrag des luxemburgischen Ministeriums für Wirtschaft die Flanders Expo SA mit verschiedenen Dienstleistungen, die die Errichtung von zwei Ausstellungsständen, deren Reinigung während der Ausstellung und die Bereitstellung von Personal für den Materialtransport umfassten. Die Flanders Expo SA stellte der Design Concept SA den Preis ihrer Leistungen einschließlich Mehrwertsteuer in Rechnung. Diese zog jedoch von ihrer Zahlung den Betrag der Mehrwertsteuer mit der Begründung ab, dass nach Art. 9 Abs. 2 lit. ...