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SWI 7, Juli 2003, Seite 332

Liquidationserlös eines französischen Gesellschafters einer österreichischen GmbH

(BMF) - Wird eine inländische GmbH liquidiert, an der ein französischer Staatsbürger seit über einem Jahr 50 % der Anteile hält, dann unterliegt der nach § 31 i. V. mit § 98 Z 8 EStG erzielte Veräußerungsgewinn der österreichischen Besteuerung. Die diesbezüglich geäußerte Rechtsauffassung des französischen Steuerberaters ist daher zutreffend.

Das österreichische Besteuerungsrecht gründet sich auf die Regelung des Artikels 13 Abs. 3 lit. a des Abkommens mit Frankreich. Diese sieht bei wesentlichen Beteiligungen natürlicher oder juristischer Personen vor, dass die stillen Reserven im Quellenstaat zu besteuern sind; insoweit weicht diese Regelung von der Bestimmung des Artikels 13 des OECD-Musterabkommens ab, der zufolge das Besteuerungsrecht in solchen Fällen ausschließlich beim Ansässigkeitsstaat des Veräußerers liegt.

Es wäre nicht vertretbar, bei Auflösung einer Kapitalgesellschaft keinen Fall einer „Veräußerung" der Anteile anzunehmen. Denn bei der Auslegung des in Artikel 13 verwendeten Ausdruckes „Veräußerung" ist auch der Abkommenszusammenhang mit zu berücksichtigen, der sich aus der systematischen Stellung des Artikels 13 im Doppelbesteuerungsabkommen ergibt. Artikel 13 legt im Gru...

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