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EuGH weist Klage Großbritanniens gegen Finanztransaktionssteuer ab
Der EuGH hat die Klage Großbritanniens gegen die geplante Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf Basis einer verstärkten Zusammenarbeit von elf EU-Staaten, unter ihnen Österreich, abgewiesen.
In seinem Urteil vom , Rs. C-209/13, Vereinigtes Königreich/Rat, weist der EuGH darauf hin, dass der von London angefochtene Beschluss nicht vor Einführung der Steuer geprüft werden könne. Großbritannien habe selbst anerkannt, dass seine Klage als verfrüht angesehen werden könnte und statt einer Anfechtung des Ermächtigungsbeschlusses zu gegebener Zeit die von den teilnehmenden Staaten endgültig erlassene Durchführungsmaßnahme anzugreifen sei. Im vorliegenden Fall betont der EuGH, dass die von London angefochtenen Elemente einer künftigen Finanztransaktionssteuer keine Bestandteile des angefochtenen Beschlusses seien. Es handle sich im derzeitigen Stadium nur um Vorschläge der Kommission aus den Jahren 2011 und 2013.