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(K)ein Ferialpraktikant aus Chile
Das Working-Holiday-Visum soll Drittstaatsangehörigen, die zwischen 18 und 30 Jahre alt sind, ermöglichen, ihre Kenntnisse der deutschen Sprache durch einen einjährigen Aufenthalt in Österreich zu verbessern. Es handelt sich dabei an sich um einen Ferienaufenthalt, doch dürfen diese Personen in Österreich arbeiten, um ihren Aufenthalt mitfinanzieren zu können. Ein chilenischer Staatsangehöriger nutzte diese Möglichkeit und war – außerhalb der österreichischen Schulferien – etwas mehr als einen Monat als Bauarbeiter tätig. Mit der Frage, ob er als Ferialarbeitnehmer oder als Hilfsarbeiter im Kollektivvertrag einzustufen ist, mussten sich die Gerichte befassen ().
Rechtlicher Hintergrund
Das BMEIA informiert im Internet wie folgt: Working-Holiday-Programme (WHP) tragen dem häufigen Wunsch der Jugend Rechnung, im Rahmen eines kulturell-touristischen Auslandsaufenthalts spontan kurz befristete Arbeitsverhältnisse einzugehen und auch die Bildungseinrichtungen im Ausland zu nutzen. Junge Menschen im Alter zwischen 18 und 30 Jahren sollen damit in der Lage sein, sich ihren Ferienaufenthalt teilweise selbst zu finanzieren, dabei praktische Berufserfahrungen im Au...