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Rentenzahlungen und Überbrückungsrente aus einer schweizerischen Pensionskasse
(BMF) - Bezieht ein nach Österreich zugezogener ehemaliger leitender Dienstnehmer eines schweizerischen Konzerns von einer schweizerischen Pensionskasse - die funktional einer österreichischen Pensionskasse vergleichbar ist - eine Pension, dann fallen solche Einkünfte gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG unter die Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit. Die Anwendung der für Gegenleistungsrenten nach § 29 EStG maßgebenden Besteuerungsgrundsätze kommt in einem solchen Fall nicht zur Anwendung; vielmehr sind die schweizerischen Pensionskassen-Pensionen - soferne keine gesetzliche Beitragsverpflichtung hiefür bestanden hat - gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG nur mit 25 % zu erfassen (EAS 1774).
Insoweit allerdings in diese Pensionskasse Beitragsleistungen auf Grund des schweizerischen Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge zu leisten waren, sind die daraus stammenden Teile der Rentenzahlungen voll in die österreichische Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. Wird daher seitens der schweizerischen Pensionskasse ermittelt, dass 5 % der Rentenzahlungen den seit 1985 bestehenden gesetzlichen Beitragspflichten zuzuordnen sind, dann gehen 28,75 % (5 % + 25 x 95 : 100) der Rentenzahlungen in die österreichische...