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Nachgelagerte Pensionszahlungen aus dem Ausland
Herold (NWB Experten-Blog ) analysiert das Urteil des BFH vom , X R 29/18, zu einem deutschen Staatsangehörigen, der mehrere Jahre in den USA tätig war und dem von seinem US-Arbeitgeber die Möglichkeit zur Teilnahme an einem pension plan eingeräumt wurde, bei dem sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer für die Altersversorgung Beiträge an eine US-Altersvorsorgeeinrichtung zu leisten hatten. Im Jahre 2011 erhielt der Kläger, der nun wieder in Deutschland lebte, Leistungen aus dem US-Pensionsplan. Das Finanzamt ließ den Abzug vorheriger Einzahlungen nicht zu, unterlag aber vor dem FG Köln und nun auch vor dem BFH. Auch nach dem BFH kommt eine Besteuerung nur in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen Kapitalauszahlung und Einzahlungen in Betracht, wenn der Steuerpflichtige während der Ansparphase nicht der inländischen Besteuerung unterlag.