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Irischer Pensionsfonds
Bezieht ein irischer Pensionsfonds, der zur Gänze dem irischen Staat gehört, Dividenden österreichischer Kapitalgesellschaften, dann besteht Anrecht, gemäß Artikel 8 des DBA-Irland eine Rückzahlung der die 10-%-Grenze übersteigenden österreichischen Kapitalertragsteuer zu beantragen. Die Rückzahlung müsste auf dem Formular ZS-RD1 oder ZS-RE1 unter Anschluss des Beiblattes A beim Finanzamt Eisenstadt beantragt werden.
Der Umstand, dass der Pensionsfonds dem irischen Staat gehört, rechtfertigt aber nicht, dass eine vollständige Rückzahlung der österreichischen Kapitalertragsteuer erlangt werden kann. (EAS 2221 v. )