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EuGH: Steuerneutralität der Einbringung von Anteilen in Kapitalgesellschaften unter dem Blickwinkel der Grundfreiheiten
In seinem Urteil vom Rs. C-436/00 X, Y hatte sich der EuGH mit der Frage auseinander zu setzen, ob die Besteuerung von stillen Reserven anlässlich der Einbringung von Anteilen durch einen in Schweden ansässigen Steuerpflichtigen in eine ausländische Gesellschaft bzw. in eine schwedische Gesellschaft, die über eine ausländische Gesellschaft mittelbar vom Einbringenden gehalten wird, der Niederlassungsfreiheit bzw. der Kapitalverkehrsfreiheit entspricht, wenn die Einbringung von Anteilen in eine inländische Gesellschaft lediglich zu einem Besteuerungsaufschub führt.
Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zu Grunde: Die beiden natürlichen Personen X und Y, die die schwedische Staatsangehörigkeit besitzen und in Schweden wohnen, beantragten einen Vorbescheid über die steuerlichen Folgen der Einbringung von Anteilen. X und Y beabsichtigten die Übertragung ihrer Aktien an der X AB, einer schwedischen Gesellschaft, zum Anschaffungswert der Aktien auf die Z AB, die auch eine schwedische Gesellschaft ist. Die Z AB ist eine Tochtergesellschaft einer belgischen Gesellschaft, der Y SA. An der X AB und an der Y SA sind X und Y sowie eine maltesische Gesellschaft zu gleichen Teilen bete...