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Ansässigkeit im Sinne von Art. 4 DBA Ö-Liechtenstein
RESIDENCE ACCORDING TO ART. 4 OF THE TAX TREATY BETWEEN AUSTRIA AND LIECHTENSTEIN
The DTC between Austria and Liechtenstein contains a regulation that diverges from the OECD Model Treaty concerning residence. This regulation was the subject of a ruling of an Appeals
Senate of the Regional Fiscal Directory for Vorarlberg. Romuald Kopf takes a stance on this ruling.
I. Nach dem klaren Abkommenswortlaut wird in Art. 4 Absatz 3 DBA Ö-LIE eine zusätzliche, rein formale Voraussetzung für die abkommensrechtliche Ansässigkeit formuliert, die zu der in Absatz 1 lit. a angeführten Voraussetzung der unbeschränkten Steuerpflicht hinzutreten muss. Entgegen der Auffassung der Berufungsführerin (Bf.) sind die faktischen Umstände in diesem Zusammenhang nicht maßgeblich.
1. Sachverhalt
Ab dem stand die Berufungsführerin in einem Arbeitsverhältnis zu einer betagten Frau mit Wohnsitz in Vaduz, deren Pflege ihr oblag. Die Bf. war arbeitsvertraglich verpflichtet, während der Woche im Hause der liechtensteinischen Arbeitgeberin zu wohnen. Die Anwesenheit während der Nacht war pflegebedingt erforderlich. Im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis wurde der Bf. vom fürstlich-liechtensteinischen Ausländer- und Passamt eine „Kurzaufenthaltsbewilligung" erteilt. Diese war zunächst vom bis zum ...