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Keine Anrechnung der 10%igen tschechischen Dividendenquellensteuer
Bezieht eine österreichische Aktiengesellschaft von ihrer 100%igen tschechischen Tochtergesellschaft eine in Tschechien mit 10 % an der Quelle besteuerte Gewinnausschüttung, dann kann diese tschechische Steuer in Österreich nicht zur Anrechnung gebracht werden. Dies deshalb, weil die tschechische Gewinnausschüttung gemäß § 10 Abs. 2 KStG von der österreichischen Körperschaftsteuer befreit ist und sonach keine österreichische Körperschaftsteuer zur Verfügung steht, auf die eine Anrechnung erfolgen könnte (siehe auch BFH , BStBl. II 1996, 261). (EAS 2122 v. )