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Erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten argwöhnen die Finanzbehörden vielfach, dass die Auslandsbeziehung den wahren zu besteuernden Sachverhalt verschleiert. Im Gegenzug vermuten die Steuerpflichtigen, dass die Finanzbehörden zu hohe Anforderungen an ihre Mitwirkungspflichten im Rahmen der Sachverhaltsvermittlungen stellen. Crezelius (IStR 2002, 433 ff.) versucht in einem nun publizierten Vortrag, gehalten auf der Jahrestagung der deutschen IFA am , die Grenzen dieses Spannungsverhältnisses vor dem Hintergrund des deutschen Steuerrechts (§ 90 Abs. 2 dAO) des Völker- und des Gemeinschaftsrechts auszuloten. Während Crezelius dem Völker- und dem Gemeinschaftsrecht keine Einschränkungen des § 90 Abs. 2 dAO zu entnehmen vermag, sieht er - entsprechend der Rspr. des BFH - Grenzen bei einer rechtlichen oder tatsächlichen Unmöglichkeit (die sich insbesondere aus dem Gesellschaftsrecht ergeben kann) sowie bei einem unbilligen und unverhältnismäßigen Auskunftsverlangen der Finanzbehörden. Allerdings müsse auch hier das Inlandsunternehmen darlegen (Beweislast!), dass ihm der Zugriff auf die ausländischen Dokumente nicht möglich ist. Kippenberg (IStR 2002, 433 ff.) stellt die im Anschluss an ...