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Engagement ausländischer Künstler
(BMF) - Wird ein deutscher Bühnenbildner für einen österreichischen Festivalveranstalter in Österreich tätig, dann unterliegen die hierfür bezogenen Vergütungen der österreichischen Abzugsbesteuerung (Hinweis auf den mit der deutschen Steuerverwaltung abgestimmten und nach wie vor in Geltung stehenden Erlass vom , AÖFV Nr. 105/1974). Jenes deutsche BFH-Urteil, das sich über die in diesem Erlass dargestellte DBA-Anwendungspraxis der beiden Vertragstaaten hinwegsetzt, ist aus österreichischer Sicht nicht völkerrechtskonform und daher für Österreich unmaßgebend (EAS 1952).
Wird ein belgischer Regisseur für eine inländische Veranstaltung verpflichtet und verlangt dieser, dass die Verträge nicht mit ihm, sondern mit einer Stiftung abgeschlossen werden, so deutet dies darauf hin, dass die Einkünfte möglicherweise nicht der Stiftung, sondern ihm persönlich steuerlich zuzurechnen sind. In Fällen dieser Art, in denen berechtigte Sorge besteht, dass möglicherweise gar keine Freistellungsberechtigung aus dem Doppelbesteuerungsabkommen ableitbar sein könnte, wird zur Vermeidung von Haftungsfolgen der Steuerabzug vorsorglich vorzunehmen sein und es ist sodann der Stiftung zu überlassen, einen Rü...