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Brasilianischer Unternehmensberater
(BMF) - Übernimmt ein in Brasilien lebender österreichischer Staatsbürger von einem österreichischen Unternehmen den Auftrag zur Erbringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Marktausbau und der Distributionserweiterung in Brasilien, dann kann nicht im Rahmen des ministeriellen Auskunftsverfahrens eine Feststellung darüber getroffen werden, ob die Unternehmensberatung die Kriterien des BMF-Erlasses AÖFV Nr. 265/1992 erfüllt und folglich als freiberufliche Tätigkeit einzustufen ist, oder ob Gewerblichkeit der Tätigkeit gegeben ist. Im ersten Fall wäre inländische Abzugssteuerpflicht wegen Inlandsverwertung gegeben (die Vermutung spricht für eine Verwertung im Inland, wenn eine Leistung im Ausland für einen inländischen Auftraggeber erbracht wird: ), im zweiten Fall wäre hingegen keine inländische Abzugspflicht gegeben (denn nur eine physisch in Österreich ausgeübte Beratungstätigkeit löst für gewerbliche Beratungseinkünfte inländische beschränkte Steuerpflicht aus: EAS 727).
Infolge der vom OECD-Modell abweichenden Fassung des Artikels 14 DBA-Brasilien wird bei freiberuflichen Beratungseinkünften die inländische Steuerpflicht auch abkommensre...