Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Maßgeblichkeit ausländischer Buchführungspflichten im Besteuerungsverfahren
In PIStB (https://www.iww.de/pistb/steuerrecht-aktuell/abgabenordnung-massgeblichkeit-auslaendischer-buchfuehrungspflichten-im-deutschen-besteuerungsverfahren-n120473) wird über das Urteil des BFH vom , I R 81/16, berichtet, wonach eine auf ausländischem Recht beruhende Buchführungspflicht zugleich als Mitwirkungspflicht im (inländischen) Steuerverfahren zu beurteilen ist. Der BFH hat im konkreten Fall die Vorschrift des § 140 dAO angewendet, wonach Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen auch für Besteuerungszwecke zu erfüllen sind. Der vom BFH entschiedene Fall betraf eine liechtensteinische AG mit inländischen Vermietungseinkünften, die nach liechtensteinischem Recht buchführungspflichtig war. Das Finanzamt wollte die Gesellschaft zusätzlich zur Buchführung nach deutschem Steuerrecht verpflichten – dies wurde vom BFH verneint.