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Dubiose Consultingleistungen einer irischen Offshore-Gesellschaft
Erhält ein österreichisches Versandhandelsunternehmen eines multinationalen Konzerns von einer irischen Konzerngesellschaft Rechnungen über angebliche Consultingleistungen und stellt sich nach mangelnder Mitwirkung durch die inländische GmbH in einem Betriebsprüfungsverfahren im Zuge einer Internet-Recherche heraus, dass es sich bei der irischen Gesellschaft um eine nicht mehr aktive irische Offshore-Gesellschaft mit zwei panamesischen Geschäftsführern handelt, liegt sonach die dringende Vermutung nahe, dass es sich hierbei um eine in Irland nicht besteuerte Domizilgesellschaft (non-resident company) jener Art handelt, die durchwegs für internationale Steuerumgehungsmodelle herangezogen wurde, dann wird der gegenständliche Consultingaufwand nur dann als Betriebsausgabe anerkannt werden können, wenn es dem geprüften Unternehmen noch gelingen sollte, die aus den geschilderten Umständen zu ziehende Schlussfolgerung des Vorliegens einer internationalen Steuerumgehung zu Lasten des österreichischen Steueraufkommens zu widerlegen.
Im gegebenen Zusammenhang erscheint die Steueroasenrechtsprechung des VwGH von Relevanz, der zufolge nicht die Abgabenbehörde den Nachweis fehlender Leistungen ...