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EuGH: Gesellschaftsteuer bei der Umwandlung einer der Gebühr unterlegenen Personen-gesellschaft in eine GmbH & Co KG zulässig
Im Urteil vom Rs. C-508/99 Palais am Stadtpark HotelbetriebsgesmbH. & Co KG hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die vor 1995 erhobene Gebühr für Gesellschaftsverträge i. S. d. § 33 TP 16 Abs. 1 Z 1 lit. b GebG für Einlagen in eine KG bei späterem Beitritt einer Kapitalgesellschaft als persönlich haftender Gesellschafterin und der damit verbundenen Erhebung von Gesellschaftsteuer zu einer nach der Kapitalansammlungs-RL unzulässigen „Doppelbelastung" führt oder nicht.
Diese Frage stellt sich in einem Rechtsstreit zwischen der Palais am Stadtpark HotelbetriebsgesmbH. & Co KG (im Folgenden: Palais am Stadtpark) und der FLD Wien, Niederösterreich und Burgenland wegen der Erhebung von Gesellschaftsteuer bei der „Umwandlung" der Palais am Stadtpark KEG in eine Kapitalgesellschaft im Sinne der Kapitalansammlungs-RL aufgrund des Eintritts einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Komplementärin. Die Gesellschaft wurde 1982 in der Rechtsform der KG errichtet, die nach österreichischem Recht nicht als Kapitalgesellschaft angesehen wurde. Auf ihre Gründung wurde die damals geltende Abgabe nach § 33 TP 16 Abs. 1 Z 1 lit. b GebG (mit Wirkung vom aufgehobene Abgabe auf Ges...