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EuGH: Mehrwertsteuerbefreiung für Lieferung von Kunstgegenständen unzulässig
Im Urteil vom Rs. C-169/00 Kommission/Finnland hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die Befreiung von der Mehrwertsteuer für die Lieferung von Kunstwerken durch den Urheber oder dessen Vermittler sowie die Einfuhr unmittelbar vom Urheber erworbener Kunstwerke von der Mehrwertsteuer, wie sie in Finnland besteht, mit den Regelungen der 6. MWSt-RL vereinbar ist.
Diese Frage stellte sich in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Finnland auf Feststellung, dass die Republik Finnland gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 2 der 6. MWSt-RL verstoßen hat, indem sie eine Regelung beibehalten hat, nach der die Lieferung von Kunstwerken durch den Urheber oder dessen Vermittler sowie die Einfuhr unmittelbar vom Urheber erworbener Kunstwerke von der Mehrwertsteuer befreit sind.
In seinem Urteil führte der EuGH zunächst aus, dass zur Beurteilung der Vereinbarkeit der streitigen finnischen Regelung mit der 6. MWSt-RL und der Beitrittsakte (i. e. Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassung der die Europäische Union begründenden Verträge) zunächst die für den vorliegenden Fall bedeutsam...