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Steuerliche Behandlung einer US-Pensionsvorsorge
Bei der Beurteilung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Auslandseinkünfte der inländischen Besteuerung unterliegen, ist stets in einem ersten Schritt die Steuerpflicht nach österreichischem inländischem Recht zu beurteilen. Erst in einem zweiten Schritt kann sodann festgestellt werden, ob der nach inländischem Recht ermittelte Besteuerungsanspruch auch abkommensrechtlich wahrgenommen werden darf.
Wurden daher von dem US-Arbeitgeber eines mittlerweile nach Österreich zugezogenen Steuerpflichtigen während der Beschäftigungszeit in den USA Beiträge in einen „Pensionstopf" eingezahlt, aus dem nach US-Recht bis zur Erreichung des Pensionsalters steuerfreie Entnahmen nur für Ausbildungszwecke der Kinder zulässig sind, dann muss unter völliger Außerachtlassung des US-Steuerrechtes zunächst nach österreichischem Recht festgestellt werden, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe US-Einkünfte angefallen sind. Dies lässt sich allerdings bei komplexen Gestaltungsszenarien nicht im ministeriellen EAS-Verfahren bewerkstelligen, sondern bedürfte einer gutachterlichen Untersuchung. Hierbei wird zu untersuchen sein, welche Rechtsnatur diesem „Pensionstopf" zuzuschreiben ist. In diesem Zusammenhang ...