Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kompensation von Zinsnachteilen bei einem Verstoß gegen die gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten
Hahn (IStR 2002, 105 ff.) untersucht die Frage, ob bei Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht auch Zinsnachteile, die sich für den Steuerpflichtigen auf Grund der letztendlich gemeinschaftsrechtswidrig erhobenen Steuer ergeben, von der nationalen Steuerbehörde rückerstattet werden müssen. Nach Hahn lasse sich zwar aus dem Urteil des EuGH in der Rs. Hoechst ableiten, dass über die Erstattung der gemeinschaftsrechtwidrig erhobenen Steuer hinaus nicht auch der Zinsnachteil kompensiert werden müsse und die Regelung eines möglichen Ausgleichs des Zinsnachteils für den Steuerpflichtigen daher den nationalen Gesetzgebern vorbehalten werden müsse. Rechtspolitisch gibt er jedoch zu bedenken, dass diese Lösung nicht befriedigen kann.