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SWI 3, März 2002, Seite 154

Kompensation von Zinsnachteilen bei einem Verstoß gegen die gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten

Gerald Toifl

Hahn (IStR 2002, 105 ff.) untersucht die Frage, ob bei Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht auch Zinsnachteile, die sich für den Steuerpflichtigen auf Grund der letztendlich gemeinschaftsrechtswidrig erhobenen Steuer ergeben, von der nationalen Steuerbehörde rückerstattet werden müssen. Nach Hahn lasse sich zwar aus dem Urteil des EuGH in der Rs. Hoechst ableiten, dass über die Erstattung der gemeinschaftsrechtwidrig erhobenen Steuer hinaus nicht auch der Zinsnachteil kompensiert werden müsse und die Regelung eines möglichen Ausgleichs des Zinsnachteils für den Steuerpflichtigen daher den nationalen Gesetzgebern vorbehalten werden müsse. Rechtspolitisch gibt er jedoch zu bedenken, dass diese Lösung nicht befriedigen kann.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
*) Mag. Gerald Toifl ist Mitarbeiter einer Rechtsanwaltskanzlei in Wien sowie Lehrbeauftragter am Institut für österreichisches und Internationales Steuerrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien.
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