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Rückführung der Kinder unter professioneller Begleitung; keine Obsorgeübertragung an den KJHT
iFamZ 2017/161
Die sechsjährigen Zwillinge leben seit Sommer 2012 bei Pflegeeltern. Am stimmte die Mutter der am geborenen Zwillinge einer freiwilligen vollen Erziehung der Kinder durch Pflegeeltern zu. Aufgrund einer psychischen Erkrankung sah sich die Mutter damals nicht in der Lage, die Pflege und Erziehung der Kinder zu übernehmen. In der Folge wurden die Kinder bei Pflegeeltern untergebracht, wo sie sich auch seit Sommer 2012 noch befinden. Der Vater der Kinder ist unbekannt.
Am widerrief die Mutter ihre Zustimmung zur Unterbringung der Kinder in einer Pflegefamilie. Die Mutter strebt die Rückführung der Kinder in ihren Haushalt an.
Der KJHT beantragte am , ihm gem § 181 ABGB die gesamte Obsorge für die Zwillingskinder zu übertragen. Die Mutter könne den Kindern keine stabile und kontinuierliche Lebenssituation bieten, sodass das Kindeswohl gefährdet sei. Auch wenn sich zwischenzeitig einzelne Teilbereiche und Faktoren bei der Mutter und deren sozialem Umfeld verbessert hätten, sei die Gesamtsituation bei der Mutter aber noch immer nicht ausreichend stabil, um im Falle einer Rückführung der Kinder eine Kindeswohlgefährdung mit Sicherheit ausschließen zu können. Im Übrige...