Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Antrag auf Zuerkennung des Behindertenstatus nach Zugang der Arbeitgeberkündigung
Der klagende Arbeitnehmer hat am selben Tag, an dem die Kündigung des Arbeitgebers ausgesprochen wurde, die Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten beantragt. Diese wurde ihm rückwirkend zum Tag des Einlangens des Antrags bei der Behörde zuerkannt. Da somit zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung für den (langfristig betriebszugehörigen) Arbeitnehmer ein Kündigungsschutz bestanden hat, ist die Kündigung mangels Zustimmung des Behindertenausschusses rechtsunwirksam ().
Personenkreis der begünstigt Behinderten
Begünstigte Behinderte nach § 2 BEinstG sind österreichische Staatsbürger, denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % zuerkannt wurde. Österreichischen Staatsbürgern sind Unionsbürger, Schweizer sowie Staatsbürger von Vertragsparteien des Abkommens über den EWR und jeweils deren Familienangehörige mit ebenso mindestens 50%iger Behinderung gleichgestellt. Entsprechendes gilt ua für Drittstaatsangehörige, die sich in einem Mitgliedstaat der EU aufhalten und dort arbeiten dürfen, und für Asylberechtigte, die für Österreich ein Aufenthaltsrecht haben, sowie für Staatsangehörige von Staaten, die Assoziationsverträge abgeschlos...