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Kommission: Richtlinienvorschlag über die Besteuerung von ausländischen Zinserträgen
Nach dem neuen Vorschlag wird von jedem Mitgliedstaat erwartet, dass er einen anderen Mitgliedstaat informiert, wenn in seinem Land Zinsen an natürliche Personen gezahlt werden, die in dem anderen Mitgliedstaat ansässig sind. Während eines Übergangszeitraums von sieben Jahren soll es jedoch Belgien, Luxemburg und Österreich gestattet sein, keine derartigen Informationen zu erteilen, sondern stattdessen eine Quellensteuer zu erheben. Die vorgeschlagene Richtlinie soll Erträge aus allen Arten von Anlagen einschließlich Anleihen erfassen. Für bestehende Anleihen sollen Übergangsregelungen gelten. Dieser Vorschlag ersetzt den Vorschlag über die Besteuerung von Zinserträgen, den die Kommission im Jahre 1998 vorlegte und der den Mitgliedstaaten die Wahl zwischen Informationsaustausch und Quellensteuer ließ.
Der wesentliche Unterschied zwischen diesem und dem ursprünglichen Vorschlag besteht darin, dass nun von allen Mitgliedstaaten erwartet wird, dass sie andere Mitgliedstaaten über Zinszahlungen an Gebietsfremde informieren. Dieser Ansatz spiegelt den internationalen Trend zu wachsender Zusammenarbeit und intensiverem Informationsaustausch zwischen Steuerverwaltungen wider. Der 1998 vorg...